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Verwaltung von Liegenschaften, deren Nachweis bzw. Vermittlung Dritten gegenüber (Maklertätigkeit).
Inhalt des Gegenstandes ist auch die Vermittlung oder der Nachweis der Vermietung von Wohnungen und
gewerblichen Räumen sowie von Krediten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Ausübung einer Finanzholding und die Führung von Beteiligungsgesellschaften einschließlich der Übernahme
auch operativer Geschäftstätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Immobilienbranche, soweit
diese Aufgaben keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
2. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung
sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024