Entwicklung von Softwareprodukten und deren anschließender Vertrieb sowie Consulting, Schulungen und Vertrieb im Soft- und Hardwarebereich.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
1. Ausübung einer Finanzholding und die Führung von Beteiligungsgesellschaften einschließlich der Übernahme
auch operativer Geschäftstätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Immobilienbranche, soweit
diese Aufgaben keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
2. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung
sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022