Huck und Heidenreich LVM-Versicherungen
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen.
Vermittlung des Abschlusses um zum Nachweis d.
Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
Darlehen, dern Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft u. v. ausländischen
Investmentanteilen (§ 34c Gew)
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